Ukrainer mit dem Status des vorübergehenden Schutzes in Deutschland dürfen Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen nun nur noch für einen begrenzten Zeitraum nutzen.
Ukrainer mit vorübergehendem Schutz in Deutschland sehen sich mit strengeren Vorschriften für die Nutzung von Fahrzeugen konfrontiert. Autos mit ukrainischen Kennzeichen dürfen nun nicht länger als 12 Monate betrieben werden. Nach Ablauf dieser Frist muss das Fahrzeug bei den deutschen Behörden registriert werden – andernfalls drohen den Besitzern Bußgelder von bis zu 105 Euro oder sogar der Verlust des Fahrzeugs.
Ab dem 1. Oktober 2024 gelten in Deutschland keine Sonderregelungen mehr, die es Ukrainern erlaubten, länger als ein Jahr mit ihren Autos zu fahren. Die neuen Vorschriften gelten einheitlich in allen Bundesländern – Ausnahmen gibt es nicht mehr.
Eine Anmeldung bei der Zulassungsstelle ist verpflichtend, wenn sich das Fahrzeug länger als ein Jahr im Land befindet oder der Besitzer eine offizielle Meldeadresse hat. Für die Registrierung ist ein Dokumentenpaket erforderlich: ein Reisepass oder eine ID-Karte mit lateinischer Schrift, der ukrainische Fahrzeugschein, eine gültige Versicherung (deutsch oder „Grüne Karte“), die Hauptuntersuchung (HU/TÜV) sowie ein CoC-Zertifikat oder ein Gutachten von TÜV oder DEKRA.
Die Legalisierung eines Fahrzeugs in Deutschland ist für Geflüchtete kein günstiger Prozess. Die Zulassung mit Kennzeichen kostet 50–70 Euro. Die Hauptuntersuchung (HU) und die Abgasuntersuchung (AU) schlagen mit etwa 150 Euro zu Buche. Falls ein CoC-Zertifikat erforderlich ist, kostet dieses zwischen 70 und 180 Euro. Hinzu kommt die jährliche Kfz-Steuer, die je nach Fahrzeugmodell zwischen 60 und 200 Euro betragen kann.